Verlag Treffpunkt Saarland
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Treffpunkt Homburg - Treffpunkt Neunkirchen
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E-Mail: verlag@treffpunkt-saarland.de
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Anzeigen-Hotline
Gabi Kaula (Tel. 06841 - 7596777)
Libor Base (Medienberater)
Tel. 0152 - 53978663
Redaktion
Chefredaktion V.i.S.d.P. Gabi Kaula
(Tel. 06841 - 7596777)
Charlie König von der Boulevard-Redaktion
Kristian Diener (Tel. 0152 - 29551511)
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Layout / Grafik / Design
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Administration / Verteilung
Gabi Kaula
Druck
Koch Druck Kusel
Verteilung
Treffpunkt Saarland
Webmaster
Gabi Kaula
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Gültige Anzeigenpreisliste: Januar 2016
Steuer-Nr. 07 834 02141
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Werbeideen, Layout, Fotos und vom Verlag gestaltete Anzeigen bleiben Eigentum des Verlages. Eine anderweitige, auch auszugsweise Verwendung ist nur mit
schriftlicher Zustimmung des Verlages, bzw. bei Erwerb der Nutzungsrechte möglich. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung in einer Fremdpublikation hat zur Folge, dass die Gestaltungskosten dem
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Magazin Treffpunkt Homburg - Neunkirchen - Saar und Griesheim
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Wiedergaberechte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in einer Druckschrift
(Broschüre).
2.) Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in „Satz1“ genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3.) Die vorzeitige Kündigung eines bestehenden Auftrages ist nicht möglich. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht
erfüllt, die Treffpunkt Saarland nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an
Treffpunkt Saarland zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich der Treffpunkt Saarland beruht.
4.) Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift (Broschüre) wird keine Gewähr übernommen. Es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftrag für bestimmte Ausgaben unterzeichnet hat und für bestimmte Plätze den Platzierungszuschlag zu zahlen bereit ist.
5.) Treffpunkt Saarland behält sich vor,
Anzeigenaufträge (auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses), wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern (Vermittlern)
aufgegeben werden.
6.) Für die rechtzeitige Lieferung des Pressetextes, Grafiken, Fotos,
Anzeigen, Logos und einwandfreien Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Treffpunkt Saarland unverzüglich Ersatz an. Die Treffpunkt Saarland gewährleistet die für den
belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Wenn eine Druckunterlage
nicht in druckfähiger Form bis zum Anzeigenschluss bei Treffpunkt Saarland eingetroffen ist, wird der
vereinbarte Preis für die in Auftrag gegebene Anzeige trotzdem fällig. Treffpunkt
Saarland ist nicht verpflichtet, den bestellten Anzeigenplatz in der Broschüre freizulassen. Der Anzeigenplatz wird zum Druck anderer Anzeigen frei.
7.) Bei fernmündlich sowie per Fax aufgegebenen Anzeigen, Textkorrekturen, Termin- und Ausgabenänderungen sowie Abbestellungen und digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt Treffpunkt Saarland für evt. Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an Treffpunkt Saarland gefaxt werden. Für Anzeigen per ISDN, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt Treffpunkt Saarland ebenfalls keine Gewähr für die Druckqualität.
8.) Die vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragenen Dateien
unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Treffpunkt Saarland . Treffpunkt Saarland ist berechtigt, eine Kopie davon anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, dass weder ein
technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt die Treffpunkt Saarland
von allen Haftungsrisiken diesbezüglichen frei.
9.) Datentechnische Zwischenerzeugnisse stehen im Eigentum von Treffpunkt Saarland und unterliegen keiner Verwahrungspflicht. Dazu zählen auch angelieferte bzw. übertragene Dateien, die zur Erstellung eines Werkes bearbeitet wurden.
Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und unter Erhalt eines frankierten Rückumschlags. Für
unaufgefordert eingesandtes Manuskript- und Bildmaterial besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung und Haftung. Es besteht auch keine
Verwahrungspflicht.
10.) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Anzeige zugrunde gelegt.
11.) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche von mit dem Wort
„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
12.) Der Auftraggeber hat bei ganz oder sehr unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige. Aber nur im Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Die Haftung ist nur bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts (Größe der Anzeige beschränkt). Weitergehende Haftungen
sind für den Treffpunkt Saarland ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erscheinen des Druckerzeugnisses in
schriftlicher Form geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt Treffpunkt Saarland keine Haftung.
13.) Kosten für die Anfertigung von Vorlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschten oder zu vertretenden erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
14.) Gegeneinen Aufpreis von 80,- € pro Anzeige (zzgl. der gesetzlichen MwSt),
erstellt Treffpunkt Saarland ein ein druckfähiges PDF der gewünschten Anzeige mit Logo, Anzeigentext und individueller Gestaltung
(Neugestaltung). Kleine Änderungen an einer bereits vorliegenden Anzeige kosten 45,- € (zzgl. der gesetzlichen MwSt).
15.) Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung mit Treffpunkt Saarland vereinbart hat, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Broschüre übersandt. Die
Rechnung ist mit dem angegebenen Zahlungsziel fällig.
16.) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen, ab dem Tag der Fälligkeit auf den
Gesamtbetrag und evt. Rückbuchungskosten berechnet. Treffpunkt Saarland kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die noch verbleibenden Anzeigen eine Vorauszahlung
verlangen. Treffpunkt Saarland behält sich u.a. vor, Anzeigenaufträge jederzeit und ohne jegliche Angabe von Gründen zu
kündigen.
17.) Erfüllungsort ist der Sitz von Treffpunkt Saarland mit Gerichtsstand Homburg (soweit das Gesetz dies nicht zwingend anders vorsieht). Auch für das Mahnverfahren ist Gerichtsstand der Sitz von Treffpunkt Saarland.
18.) Inkassoberechtigung hat nur Treffpunkt Saarland.
Eine Inkassoberechtigung der Vermittler ist ausgeschlossen und besteht nicht. Eine Vermittlungsprovision wird auch nur an
die vom Treffpunkt Saarland anerkannten Vermittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der betreffende Auftrag
unmittelbar vom Vermittler erteilt wird und Inhalte, Texte bzw. Druckunterlagen von ihm geliefert werden. Vermittler und Werbeagenturen
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste von Treffpunkt Saarland zu halten.
19.) Zur Zeit gilt die aktuelle Preisliste. Mit einer Änderung der aktuellen Preisliste, treten die neuen Bedingungen auch für
bereits laufende Aufträge sofort in Kraft. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Von
Werbeagenturen in Auftrag gegebene Anzeigen werden immer mit 15% verprovisioniert .
20) Für Drucksachen gilt u.a. noch: Muster und Proben von
Drucksachen sind unverbindlich. Empfehlungen und Beratung erfolgen nach bestem Wissen und
Gewissen, sind reine Serviceleistungen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die
vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Liefertermine bezüglich der Drucksachen sind nur verbindlich, wenn sie von Treffpunkt Saarland ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsmäßige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Preise gelten ab Werk, sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Vergütung ist sofort zur Zahlung fällig. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbedingung mit dem Auftraggeber Eigentum von Treffpunkt Saarlan.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie
die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung durch den Auftraggeber auf diesen über soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
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Quelle: eRecht24.de